Sie nehmen eine Tätigkeit in der Schweiz auf oder wieder auf, oder Sie verlassen die Schweiz, um sich in Frankreich niederzulassen, behalten dabei aber Ihren Schweizer Arbeitsplatz? Grundsätzlich haben Sie drei Monate Zeit, um Ihr Wahlrecht zwischen dem französischen System und dem KVG auszuüben. Wird innerhalb dieser Frist keine Wahl mitgeteilt, kann eine automatische Mitgliedschaft im Schweizer System erfolgen.
Die richtige Entscheidung hängt nicht nur von der Höhe der Prämie ab. Sie muss Ihren Wohnort, Ihren Arbeitskanton, Ihr Einkommen, Ihre bestehenden Versicherungen, Ihre Gewohnheiten bei der Inanspruchnahme medizinischer Leistungen sowie Ihre familiäre Situation berücksichtigen. VYDA hilft Ihnen, die Optionen vor einer Entscheidung zu klären.

